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   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21   

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VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21 (https://dejure.org/2022,5581)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2022 - 2 S 683/21 (https://dejure.org/2022,5581)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 2 S 683/21 (https://dejure.org/2022,5581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 JFDG, § 4 JFDG, § 5 JFDG, § 10 Abs 2 JFDG, § 114 S 2 VwGO
    Zulassung eines anthroposophischen Vereins als Träger des Freiwilligen ökologischen Jahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zulassung als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) im Inland nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JDFG); Volle gerichtliche Überprüfbarkeit des Begriffs des "Gewährbietens" im Sinne des § 10 Abs. 2 JDFG

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    F. gegen Land Baden-Württemberg wegen Zulassung als Träger zur Durchführung des freiwilligen ökologischen Jahres

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 12.19

    Präimplantationsdiagnostik bei Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1 im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Darüber hinaus bedarf die Freistellung der Rechtsanwendung von gerichtlicher Kontrolle stets eines hinreichend gewichtigen, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteten Sachgrundes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1, juris Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 05.11.2020 - 3 C 12.19 - BVerwGE 170, 273, juris Rn. 14 mwN).

    Ein verwaltungsbehördlicher Beurteilungsspielraum kann vor allem dann gerechtfertigt sein, wenn das gesetzlich vorgegebene Entscheidungsprogramm vage ist und sich seine fallbezogene Anwendung als besonders schwierig und komplex erweist, weil eine Vielzahl von Bewertungsfaktoren ermittelt, gewichtet und in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden müssen, wofür zudem schwer kalkulierbare Prognosen angestellt werden müssen, oder wenn sich die Entscheidung einer Steuerung durch ein abstrakt-generelles Regelwerk weitgehend entzieht, weil sie von individuellen Einschätzungen und Erfahrungen geprägt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.2020 - 3 C 12.19 - BVerwGE 170, 273, juris Rn. 23 mwN).

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Ein Ermessensnichtgebrauch kann nach dieser Vorschrift nicht geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 05.09.2006 - 1 C 20.05 - juris Rn. 22, Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 133.98 - juris Rn. 10; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 8. Aufl., § 114 Rn. 55).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 20.20

    Ermessensausübung bei der Bildung der Referenzgruppe hinsichtlich Verletzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Von einem Ermessensfehlgebrauch wegen Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes ist auch dann auszugehen, wenn die Behörde im Einzelfall von der generell geübten Praxis ohne sachlichen Grund abweicht, selbst wenn dies dem in allen anderen Fällen unbeachtet gebliebenen Wortlaut einer Verwaltungsbestimmung entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2020 - 1 WB 20.20 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Ein Ermessensnichtgebrauch kann nach dieser Vorschrift nicht geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 05.09.2006 - 1 C 20.05 - juris Rn. 22, Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 133.98 - juris Rn. 10; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 8. Aufl., § 114 Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Der Beklagte hat der Klageerweiterung nicht widersprochen; sie ist auch sachdienlich, da der Streitstoff im Wesentlichen der Gleiche bleibt und durch die Klageerweiterung ein weiterer Prozess vermieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.08.1989 - 5 B 87.89 - VBlBW 1990, 56, Urteil vom 15.03.1984 - 2 C 24.83 - juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2020 - 2 S 1463/19 - juris Rn. 22; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 91 Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Der Beklagte hat der Klageerweiterung nicht widersprochen; sie ist auch sachdienlich, da der Streitstoff im Wesentlichen der Gleiche bleibt und durch die Klageerweiterung ein weiterer Prozess vermieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.08.1989 - 5 B 87.89 - VBlBW 1990, 56, Urteil vom 15.03.1984 - 2 C 24.83 - juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2020 - 2 S 1463/19 - juris Rn. 22; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 91 Rn. 19).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Ein Träger bietet nach § 10 Abs. 2 JDFG die Gewähr für eine den §§ 2, 4 und 5 JDFG entsprechende Durchführung des FÖJ, wenn eine Prognose die in diesem Sinne ordnungsgemäße Durchführung des FÖJ erwarten lässt (vgl. zur Auslegung des Begriffs des "Gewährbietens" im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit BVerwG, Urteil vom 29.03.1966 - 1 C 62.65 - BVerwGE 24, 38, juris Rn. 7; zur Zuverlässigkeit eines Prüfingenieurs BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - 3 C 19.17 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Ein Träger bietet nach § 10 Abs. 2 JDFG die Gewähr für eine den §§ 2, 4 und 5 JDFG entsprechende Durchführung des FÖJ, wenn eine Prognose die in diesem Sinne ordnungsgemäße Durchführung des FÖJ erwarten lässt (vgl. zur Auslegung des Begriffs des "Gewährbietens" im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit BVerwG, Urteil vom 29.03.1966 - 1 C 62.65 - BVerwGE 24, 38, juris Rn. 7; zur Zuverlässigkeit eines Prüfingenieurs BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - 3 C 19.17 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 16.02.1978 - 5 C 33.76

    Träger der freien Jugendhilfe - Grundsätze der freiheitlichen Demokratie -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Bei dem Begriff des "Gewährbietens" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. jeweils zum strukturell vergleichbaren Fall der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII: BVerwG, Urteil vom 16.02.1978 - V C 33.76 - juris Rn. 13; von Boetticher/Münder in Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 8. Aufl., § 75 Rn. 15).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21
    Der Beklagte hat der Klageerweiterung nicht widersprochen; sie ist auch sachdienlich, da der Streitstoff im Wesentlichen der Gleiche bleibt und durch die Klageerweiterung ein weiterer Prozess vermieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.08.1989 - 5 B 87.89 - VBlBW 1990, 56, Urteil vom 15.03.1984 - 2 C 24.83 - juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2020 - 2 S 1463/19 - juris Rn. 22; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 91 Rn. 19).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 5 B 87.89

    Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20

    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche

    Zudem würde der verfassungsrechtlich gesicherte Vorrang des Gesetzes, der die Vorrangigkeit des Gesetzes vor jeder staatlichen Willensäußerung niederen Ranges zum Inhalt hat, unzulässigerweise unterlaufen, wenn einer rechtswidrigen Verwaltungsvorschrift und einer entsprechenden Verwaltungsübung im Wege ihrer ständigen Anwendung verbindliche Wirkung beigelegt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1969, aaO juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2022 - 2 S 683/21 - juris Rn. 103; Urteil vom 07.09.2011, aaO juris Rn. 44).
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